Kommunalaufsichtliche Anordnung zum Thema Gewerbepark an der A 61/B 262

Mit Schreiben der Kreisverwaltung erhielten die  Verbandsgemeindeverwaltung und die  Stadt Mendig eine kommunalaufsichtliche Anordnung zum Thema Gewerbepark an der A 61/B 262.
Wegen der Verletzung bestehenden Rechts werden mit dieser aufsichtsbehördlichen Beanstandung die Beschlüsse des Stadtrats vom 26. August eingefroren.
Der sofortige Vollzug ist durch die Kreisverwaltung angeordnet.
Eine nun zzgl.  folgende Beanstandungsverfügung der Kommunalaufsicht hat das Ziel die zum Thema Outlet-Center an der A61 die gefassten Beschlüsse wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben, die gegen die Empfehlung des Stadtbürgermeisters und mit Stimmenmehrheit von CDU, FDP und Teilen der Grünen gefasst wurden.
Die Mitglieder der SPD haben im Mendiger Stadtrat und durch verschiedene Veröffentlichungen mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen und u. a. ausgeführt, dass das Recht der kommunalen Selbstverwaltung den Gemeinden nicht unbegrenzt zusteht.
Die beanstandeten Beschlüsse und Maßnahmen dürfen nun nicht ausgeführt werden und das Thema fällt auf die mit Stimmenmehrheit der SPD gefällte Beschlusslage zurück.
Die SPD-Fraktion hatte sich ihre auf Fakten basierende Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber nach Abwägen aller Argumente, wie z. B. einem Verkehrskonzept, der Zahlen prognostizierter Einnahmen und Arbeitsplätze und der Bestandssicherung ähnlich gelagerter Verkaufsartikel im Stadtkern, an ihrem ursprünglichen Beschluss überzeugt festgehalten.
Der Focus der SPD liegt u. a. auf der Entwicklung der Innenstadt. Dass dies durchaus im Einklang mit der Ansiedelung von Gewerbe stehen kann zeigt die Umwandlung des Konversionsgeländes in einen Gewerbestandort (Vgl. Bericht der RZ Nr. 252 v. 29.10.10 Flugplatz startet durch). Dort wurden lt. der Fa. Triwo mehr als 70 Mietverträge geschlossen und damit mehr als ein Drittel der Fläche vermietet. Und dies, obwohl dort die gleichen Voraussetzungen gelten wie jetzt, aufgrund der Beanstandung, wieder an der A 61/B 262.