Rechtsverordnung nicht umgesetzt

Unter Berücksichtigung aller Faktoren war die Mehrheit im Mendiger Stadtrat (Stimmen der SPD) der Auffassung, eine Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark an der A61/B262“ aus dem Jahr 2008 aufzuheben und damit an seit langem geltendes Recht anzupassen.
Das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP) ist durch Rechtsverordnung bereits seit dem Jahr 2008 verbindlich. Es gibt einen Rahmen vor, in dem Bau- und Gewerbeentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Raumordnung erfolgen.
Für die getroffene Entscheidung gab es nach Abwägen der Fakten und Rechtsauffassung der SPD keinerlei Spielraum. Viele der angeführten Argumente sind rein spekulativ und nicht zu belegen.
Dass die Entscheidung in kurzer Zeit gefällt werden musste ist zwar richtig, relativiert sich jedoch vor dem Hintergrund, dass in der kurzen Zeit die Planungen geprüft, juristische Gutachten eingeholt und Gespräche mit Beteiligten geführt wurden. Ein Aussetzen des Beschlusses war aufgrund  drohender Untätigkeitsverfahren gegen die Kreisverwaltung die schlechtere Wahl und hätte bedeutet, dass dem Stadtrat die Entscheidung wegen ablaufenden Fristen ganz aus der Hand genommen worden wäre. In der Sitzung waren den Ratsmitgliedern alle für die Entscheidung nötigen Grundlagen bekannt und durch Fraktionssitzungen und Beigeordnetengespräche mehrfach beraten.
Eine an die Kreisverwaltung gestellte Bauvoranfrage führte nun zur notwendigen Anpassung des Bebauungsplanes an bestehende Vorgaben, über die der Stadtrat zu befinden hatte.
Die den Ratsmitgliedern dazu zur Verfügung gestellte Hintergrundinformation sah zusammen rund 6000 m² Verkaufsraum für Sportartikel, Textilien und Schuhe vor. Flankiert war diese nicht von weiteren Erläuterungen zur Geschäftsidee, insbesondere nicht mit Informationen dazu, wie ein solches Projekt im Einklang mit dem im LEP festgeschriebenen Agglomerationsverbot (LEP IV, S. 97, Z 61) zu bringen sei. Kein Wort dazu, wie die verkehrstechnische Umsetzung im gerade umgebauten und dennoch heiklem Abfahrtsbereich der A 61 denn hätte aussehen sollen. Wenn die Investoren kommunizierten, dann um bei negativem Entscheid rechtliche Schritte anzukündigen.
Nach Abwägung aller, auch von den Investoren vorgebrachten, Argumente gab es nach der Anschauung der SPD- Fraktion zur Ablehnung keine seriöse Alternative. Die konkret fassbaren Gegenargumente überwiegen, während die möglichen positiven Gründe bei näherer Betrachtung der Wünsche und Spekulation angehören. Ratsarbeit bedeutet für die SPD- Fraktion jedoch nicht nach versprochenen Sternen zu greifen, sondern die Stadt auf solider Basis in die Zukunft zu führen.
Demokratischer Umgang wird nach Auffassung der SPD nicht durch die Dauer bestimmt, über die ein Thema beraten wird. Er wird auch dadurch gekennzeichnet, wie sachlich die Fakten, auch in der Öffentlichkeit, dargestellt werden.

Ralf Kraut, Vorsitzender des SPD Ortsvereins Mendig und Stadtrat