Kommunalaufsichtliche Beanstandung und Weisung der Kreisverwaltung zu den Beschlüssen des Stadtrates zur Einzelhandelsansiedlung an der A 61/B 262

Die zuletzt gegen die Stimmen der SPD gefassten Beschlüsse für den Gewerbepark A 61 verletzen lt. Schreiben der Kommunalaufsicht bestehendes Landesrecht. Dies wird in einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung durch die Kreisverwaltung ausgeführt. Darin wird der Stadtrat aufgefordert, seine zuletzt gefasste Zustimmung zu dem Bauvorhaben zurück zu ziehen. Weiterhin wird darin ausgeführt, dass die Stadt- und die […]

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