Kommunalaufsichtliche Beanstandung und Weisung der Kreisverwaltung zu den Beschlüssen des Stadtrates zur Einzelhandelsansiedlung an der A 61/B 262

Die zuletzt gegen die Stimmen der SPD gefassten Beschlüsse für den Gewerbepark A 61 verletzen lt. Schreiben der Kommunalaufsicht bestehendes Landesrecht.
Dies wird in einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung durch die Kreisverwaltung ausgeführt. Darin wird der Stadtrat aufgefordert, seine zuletzt gefasste Zustimmung zu dem Bauvorhaben zurück zu ziehen. Weiterhin wird darin ausgeführt, dass die Stadt- und die Verbandsgemeindeverwaltung in Mendig auf die bestehende Rechtslage hingewiesen wurden. Dies hatte jedoch für den mit Stimmenmehrheit von CDU, FDP und Teilen der Grünen gefassten Änderungsbeschluss keine Bedeutung.
Dass mit dieser Forderung von Kreis und Land kein Verstoß gegen die kommunale Planungshoheit der Stadt vorliegt wird in der Anordnung ausdrücklich hervorgehoben.
In einer gemeinsamen Rechtsberatung der Fraktionen wurde ausgeführt, dass grundsätzlich die „Landesplanung der kommunalen Planung übergeordnet ist“ und „ein kommunaler Planungsträger den Zielen der Landesplanung folgen muss“.
Die SPD-Fraktion und der Stadtbürgermeister halten weiterhin an dem Entschluss fest,der zuerst gefassten Einschätzung fest und haben dafür gestimmt, der kommunalaufsichtlichen Weisung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu folgen.
Eine Klage gegen die Kreisverwaltung und damit indirekt gegen das Land Rheinland-Pfalz kommt nach Auffassung der SPD nicht in Frage.  Diese zieht nun unkalkulierbare finanzielle Auswirkungen mit sich, die nicht im Haushalt veranschlagt sind. Dieses Vorgehen geht zzgl.  zu Lasten anderer wichtiger Vorhaben des Stadtbürgermeisters, der den Focus auf eine Stärkung der Gewerbetreibenden in der Mendiger-Innenstadt gelegt hat.